Datum | 15.03.2023 |
Einleitung | Bei Apple kann seit IOS 15.2, Ipad OS15.2 und macOS12.1 ein Mensch zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass beim Konzern regeln. Zu der Prozedur gehört unter anderem ein zuvor angelegter und den Erben hinterlegter langer Zugriffsschlüssel. https://support.apple.com/de-de/HT212361 |
Betroffene Systeme | AB IOS 15.2, Ipad OS15.2 und macOS12.1 |
Weitere Erklärungen | Mit diesem Schlüssel und einer Sterbeurkunde kann man über die Seite https://digital-legacy.apple.com/?r=1&language=DE-DE auf die Daten des Verstorbenen zurückgreifen. |
Einschränkung | Allerdings beschränkt sich der Zugriff laut einem TV-Sender aus Boston (www.wcvb.com) nur auf die Daten und nicht das Gerät selbst. Denn sofort, wenn das digitale Erbe angetreten wird, löscht Apple die Apple-Id des Verstorbenen und die damit verbundene "Wo ist?"-Aktivaktionssperre. Nur Mittels dieser lässt sich das Iphone komplett löschen und zurücksetzen. Apple selbst kann ein Zurücksetzen des Gerätes nur in gegen Vorlage einer Originalquittung die Wege leiten. |
CHDH-Kommentar | Es ist einfacher, der Vertrauensperson den Zugriff auf das Apple-Gerät zu gewähren. So kann man Ihr zu Lebzeiten Pin-Code samt Apple-Id mitteilen und wenn man zusätzliche Sicherheiten wie Face-Id aktiviert hat, sie ebenfalls im Gerät registrieren. Dann kann sie beim Ableben des Eigentümers problemlos dessen Geräte übernehmen. Aber die Vertrauensbasis muss bestehen, sonst kann die Person die Zugriffe dazu missbrauchen die Apple-ID und alle damit verbundenen Daten und Dienste zu übernehmen und z.B. Zugriff auf die ICloud und das Apple-Wallet zu erhalten. |
Quelle | Internetpresse, Apple |
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